Verwarnungsgeldangebot
Bike & Fashion07.06.2011
Ein „bisschen“ zu schnell gefahren? Oder TÜV überzogen?
Dann gibt es möglicherweise Post von der Behörde. Bei „geringeren“ Verstößen, erhält die oder der Betroffene ein sogenanntes Verwarnungsgeldangebot. Ein passender Überweisungsträger ist dann auch schon dabei.
Neben dem schriftlichen Verwarnungsgeldangebot kann eine Verwarnung auch gleich vor Ort von einem Polizeibeamten ausgesprochen werden. Verwarnungsgelder bei Verstößen im Straßenverkehr gibt es in Höhe von 5 bis 35 EUR.
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| Tags: Polizei, Unfall, Verwarnungsgeldangebot, Vorfahrtsverletzung, Recht, Bike & Fashion


