
News13.08.2014
Motorradkleidungspflicht bei Fahrprüfung
Seit Mai dieses Jahres ist es für Fahrschülerinnen und -schüler Pflicht, zur Prüfung in geeigneter Motorradkleidung anzutreten. Dazu gehört folgende Ausrüstung: ein passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eng anliegende Motorradjacke, Rückenprotektor (falls nicht bereits in der Motorradjacke integriert), Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz. Hein Gericke hat nicht nur seine Mitarbeiter in den Stores speziell auf die Anforderungen von Fahrschulen geschult, sondern bietet allen Fahrschulen die Kundenkarte Partner Card, mit der sie zehn Prozent auf das gesamt Sortiment erhalten – sowohl bei Direktkäufen als auch bei Online-Bestellungen.
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