
Zu schnell gefahren oder eine rote Ampel erwischt?
Unangenehme Post kann die Folge sein – eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“ landet im Briefkasten. Darin wird ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wie z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß. Manchmal wird derartige Post auch erwartet, denn Motorradfahrer(innen) werden nach einer Geschwindigkeitsmessung meist zur Fahreridentifikation angehalten.
Auf der Rückseite des Schreibens kann dann angekreuzt werden, ob der Verstoß zugegeben wird – oder nicht.
Eine solche Anhörung erfolgt i.d.R. bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit ab € 40,- Geldbuße. Gleich mit dabei sind 1 – 4 Punkte in Flensburg, je nach Verstoß.
Und nun?
Will man sich gegen den Vorwurf wehren, dann sollte folgendes besser vermieden werden:
- Mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde über den Vorwurf telefonisch diskutieren.
- Ausreden formulieren: Ich musste doch dringend zur Arbeit; die Ampel war doch noch gelb, etc..
- Die Rücksendung des Anhörungsbogens an die Bußgeldbehörde mit dem Text: „Bitte gebt mir keine Punkte“.
Es gilt dann zunächst der Grundsatz: “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”
Grundsätzlich hat jede(r) Betroffene in einem Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren das Recht, zu schweigen.
Im Rahmen eines solchen Ermittlungsverfahrens wird von der Bußgeldbehörde eine Akte angelegt. Solange man den Inhalt dieser Akte und somit die Ermittlungsergebnisse nicht kennt, sollte dem Schweigen Vorzug gegeben werden. Da nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, empfiehlt sich eine Einschaltung eines fachlich spezialisierten Rechtsanwalts. Wenn denn eine Stellungnahme zu dem Tatvorwurf geboten ist, kann diese über den Rechtsanwalt erfolgen.
In der Bevölkerung herrscht die weit verbreitete Meinung, Geschwindigkeitsmessungen seien immer korrekt und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass z.B. die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden oder das Meßpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren. Viele Verkehrsteilnehmer haben eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, deren Abschluss sehr empfehlenswert ist. Die Versicherung muß dann i.d.R. die Kosten für die Verteidigung – mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung – übernehmen.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl (Bad Nauheim) und begeisterter Motorradfahrer.
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