
Technik & Mehr : Recht12.02.2011
Punktekonto in Flensburg Teil 2 – Punkteabbau ist möglich
Teil 2: Zu hoher Kontostand? Möglichkeiten zum Abbau von Punkten
Punkten in Flensburg ist möglich" />Wer in Flensburg einen zu hohen „Kontostand“ hat, muss damit rechnen, irgendwann seinen Führerschein zu verlieren. Die Grenze liegt bei 18 Punkten. Denn bei diesem Punktestand wird der Führerschein eingezogen.
Nach dem „Punkteaufbau“ kommt der Abbau – zunächst freiwillig…
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Punktestand 4 – 8 Punkte:
Bei einem Punktestand von 4 – 8 Punkten gibt es die Möglichkeit freiwillig an einem Seminar teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme können 4 Punkte abgebaut werden.
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Punktestand 9 – 13 Punkte:
Bei einem Punktestand von 9 – 13 Punkten können nach freiwilliger Teilnahme an einem Seminar 2 Punkte abgebaut werden. Bei einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, welche dann entsprechende Maßnahmen ergreift. Bei einem Punktestand von 8 – 13 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung mitsamt dem Hinweis, freiwillig an einem Seminar teilzunehmen.
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Punktestand 14 – 17 Punkte: Jetzt ist Schluß mit freiwillig:
Bei einem Punktestand von 14 – 17 Punkten erfolgt eine behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist teilzunehmen. Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht, dann erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Nach Durchführung werden dann 2 Punkte abgebaut. Dies sollte man weder ignorieren, noch die behördlich gesetzte Frist überschreiten, denn dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
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Punktestand 18 Punkte: Führerschein adé!
Bei einem Punktestand von 18 Punkten ist definitiv Schluß: Wer diesen Kontostand erreicht, gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen – der Führerschein ist dann weg. Wird die Fahrerlaubnis nach diesem Punktestand entzogen, dann darf die neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit dieser Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt im Übrigen mit der Ablieferung des Führerscheins.
Fazit:
Bei wachsendem Punktestand sollte rechtzeitig über die oben aufgeführten freiwilligen Maßnahmen nachgedacht werden. 18 Punkte können nämlich schneller als gedacht erreicht werden.
Dazu mehr in Teil 1 - Punkte und ihre Haltbarkeit
Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl (Bad Nauheim) und begeisterter Motorradfahrer.
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| Tags: Bußgeld, Flensburg, Lawbike, Punktekonto, Straßenverkehrsrecht, Recht, Technik & Mehr
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